Kann man ein neu gekauftes Elektroauto wieder zurückgeben, wenn es einem nicht gefällt? Ja, man kann, allerdings längst nicht überall. ElektroautoCoach hat sich bei den Herstellern der gängigsten Elektrofahrzeuge der Schweiz erkundigt. Das Ergebnis erstaunt, irgendwie aber auch nicht.
Mit der Anschaffung eines Elektroautos betreten viele Käufer Neuland. Falls sie vorher schon ein Fahrzeug besassen, dann in der Regel ein Auto mit Verbrennungsmotor.
Dementsprechend tauchen während des Kaufprozesses viele Fragen auf, die es zu klären gilt: Wie gross ist die Reichweite, wie und wo kann ich ein Elektrofahrzeug aufladen, wie ist die Lebensdauer des Akkus, usw.
Was aber, wenn man trotz ausführlicher Beratung und Probefahrt nach dem Kauf dann doch nicht zufrieden sein sollte?
ElektroautoCoach wollte deshalb von den Autoherstellern wissen, ob sie den Käufern eines Elektroautos ein Rückgaberecht einräumen resp. unter welchen Bedingungen? Dies haben wir die Vertreter der folgenden Marken gefragt:
Hersteller | Elektro-Modelle |
Audi | e-tron |
BMW | i3 |
Hyundai | Ioniq Electric, Kona Electric |
Jaguar | I-PACE |
Opel | Ampera-e |
KIA | Soul EV, Niro EV |
Nissan | Leaf |
Renault | Zoe, Kangoo, Master |
Tesla | Model 3, Model S, Model X |
VW | e-up, e-Golf |
Das Verkaufsgespräch
Bei der Beratung des Kunden setzen die Hersteller auf die Verkaufsgespräche ihrer Händler. So meinte beispielsweise Hyundai: " es muss das Ziel vor jedem Kauf eines Fahrzeuges sein, die jeweiligen Bedürfnisse des Interessenten vollumfänglich zu klären."
Bei Audi könnten die Kunden "… die Modelle nach Wunsch konfigurieren und bezüglich der Ladeinfrastruktur werden sie durch den Elektroinstallationspartner von Audi daheim beraten und unterstützt."
Die Probefahrt
Praktisch alle Hersteller betonten, ihre Kunden hätten zusätzlich zum Verkaufs- und Beratungsgespräch die Möglichkeit einer Probefahrt.
So meinte beispielsweise Jaguar, "wir bieten jedem Kunden eine ausgedehnte Probefahrt inkl. detailliertem Verkaufsgespräch an."
VW empfiehlt "unsicheren" Kunden, vor dem Kauf eines Elektrofahrzeugs mit dem Händler eine Testwoche mit einem Vorführ- oder Ersatzfahrzeug zu vereinbaren.
Ebenfalls sei die Miete eines Elektroautos bei einem Vermieter eine weitere Möglichkeit, vor dem Kauf ein e-Fahrzeug zu testen, so VW.
So weit, so gut. Was aber,..
Wenn eine Probefahrt gar nicht möglich ist?
Manchmal ist es schlicht und einfach nicht möglich, eine Probefahrt anzubieten. Und zwar nicht, weil der Händler dummerweise vergessen hat, den Vorführwagen aufzuladen.
Sondern weil es sich beim Wunschauto um ein Modell handelt, bei dem die Markteinführung erst noch bevorsteht und die Händler noch gar keine Vorführwagen haben.
Aus diesem Grund ist es aktuell beispielsweise beim Audi e-Tron, dem KIA Niro EV oder auch dem Tesla Model 3 schwierig bis unmöglich, eine Probefahrt zu machen.
Rückgabe leider nicht möglich!
Will jemand also auf Nummer sicher gehen, gibt's in einem solchen Fall nur eins: Weiter zuwarten, bis eine Probefahrt mit dem gewünschten Fahrzeugmodell möglich ist und erst dann bestellen.
Problematisch wird das vor allem dann, wenn das Fahrzeug nur in beschränkter Anzahl produziert wird und die Liefertermine ohnehin schon sehr lange sind.
Wenn nun aber trotz ausführlichem Beratungsgespräch und Probefahrt nach dem Kauf die Erkenntnis aufkommt, dass das neue Elektroauto doch nicht das richtige ist?
Dann ist das einfach blöd. Schön blöd, dass einem das nicht früher in den Sinn gekommen ist. Denn alle von uns angefragten Hersteller lehnen eine Rückgabe nach dem Kauf grundsätzlich ab.
Wirklich alle Hersteller? Nun, nicht ganz...
Rückgabe doch möglich!
Genau bei einem einzigen von uns befragten Hersteller ist es möglich, sein neu erworbenes Elektroauto nach dem Kauf wieder zurückzugeben. Und zwar bei Tesla.
So bieten die Kalifornier nach dem Kauf eines Neufahrzeugs, egal ob Model 3, Model S oder Model X, eine Rückgabefrist von drei Arbeitstagen an, sofern man noch nie eine Test- oder Demofahrt bei Tesla gemacht hat.
Hat man schon mal eine Probefahrt gemacht, beträgt die Rückgabefrist noch einen Arbeitstag.
ElektroautoCoach meint:
Wieder einmal stellt der Neuling Tesla die altehrwürdigen Regeln der Autobranche auf den Kopf. Nicht nur, dass sie das bisherige System mit den Händlern bewusst ignorieren und ausschliesslich auf den Direktvertrieb über ihre eigenen Stores setzen. Offenbar sind sie auch so von ihren Fahrzeugen überzeugt, dass sie den Kunden eine Rückgabefrist von bis zu drei Arbeitstagen einräumen.
Davon profitieren die Kunden, haben sie doch die Gewissheit, das Auto bei Nichtgefallen ohne grosse Diskussionen bzw. finanzielle Einbussen wieder zurückgeben zu können.
PS: In den USA sind bis heute etwa 140'000 Einheiten des Model 3 ausgeliefert worden. Bei Umfragen bezüglich Markentreue und Zufriedenheit schneidet Tesla regelmässig mit Bestnoten ab. Und auch die extrem tiefe Anzahl von Model 3 auf dem Occasionsmarkt in den USA scheint ein Beleg dafür zu sein, dass die Strategie mit den für Branchenverhältnisse ausserordentlich grosszügigen Rückgaberichtlinien aufzugehen scheint.
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